Verhaltenstherapie

In der Verhaltenstherapie gehen wir davon aus, dass psychische Symptome sich immer dann entwickeln, wenn es zu einer Überlastung durch Umweltanforderungen kommt. In der Therapie erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam individuelle und hilfreiche Verhaltensweisen, Denkmuster und Bewältigungsmöglichkeiten. Die Verhaltenstherapie stützt sich dabei auf eine wissenschaftliche Vorgehensweise, d. h. wir entwickeln für jede psychische Störung ein spezifisches und individuelles Vorgehen, greifen aber auch auf erprobte Interventionen zurück.

Beispiele für Störungsbilder, die wir behandeln

  • Depression
  • Burnout
  • Trauerreaktion
  • Angststörungen und Phobien
  • Zwangsstörungen
  • Somatoforme Störungen (chronische Schmerzstörung)
  • Traumafolgestörungen
  • Essstörungen
  • Schlafstörungen
  • Impulskontrollstörungen
  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Suchterkrankungen (nach Abklärung der Abstinenzentscheidung)
  • Psychotische Störungen (in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Psychiater)
  • Bipolare Störungen (in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Psychiater)

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie fasst lediglich die häufigsten Störungsbilder zusammen. Wenn Sie sich nicht wiederfinden, können Sie sich trotzdem gerne an uns wenden, um abzuklären, ob eine Psychotherapie hilfreich für Sie wäre.

Kostenübernahme:

  • Da in Kempten momentan keine Kassensitze frei sind und die Bewilligung einer Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren unserer Erfahrung nach im Moment sehr aufwändig ist, können wir vorwiegend Privatpatient*innen einen Therapieplatz anbieten.
  • Psychotherapie wird dann als Leistung von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen, wenn sie hilft, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Es muss also eine psychische oder psychosomatische Störung mit Krankheitswert vorliegen, die wirksam mit Psychotherapie behandelt werden kann. Ob diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen, klären wir in den ersten Therapiegesprächen mit Ihnen.
  • Als privat Versicherte*r können Sie die Abrechnung probatorischer Sitzungen oder Therapiesitzungen, sowie den von der Kasse übernommenen Behandlungsumfang direkt mit Ihrer Krankenkasse klären, da sich der von Ihrer Kasse bezahlte Umfang der Therapie je nach Vertragsbedingungen mit Ihrer Kasse unterscheidet. Je nach Umfang der Behandlung muss ggf. ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Die Antragsunterlagen erhalten Sie in der Regel von Ihrer Kasse und stellen den Antrag gemeinsam mit Ihrer Therapeutin.

Umfang und Dauer einer Psychotherapie:

  • Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten. Gelegentlich kann es vorkommen, dass Doppelsitzungen vereinbart werden, um beispielsweise Krisen zu meistern oder spezifische Probleme (z. B. Höhenangst etc.) auch außerhalb des Therapieraumes zu bearbeiten.
  • Auch für gruppentherapeutische Sitzungen wird jeweils eine Doppelstunde von 100 Minuten vereinbart.
  • Um eine möglichst effektive Therapie zu gewährleisten werden wir versuchen, wöchentliche Sitzungen zu vereinbaren
  • Eine Kurzzeit-Verhaltenstherapie umfasst 24 Sitzungen, erstreckt sich also in der Regel auf ein halbes bis ein Jahr.
  • Eine Langzeit-Verhaltenstherapie umfasst 60 Sitzungen und erstreckt sich in der Regel auf eineinhalb bis zwei Jahre.